Mit seinem Beschluss vom 28. November 2016 (veröffentlicht am 8. Februar 2017) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs („BFH“) den sogenannten „Sanierungserlass“ (BStBl. I 2003, 240; ergänzt durch BStBl. I 2010, 18) des Bundesfinanzministeriums („BMF“) verworfen. Dieser hatte bislang eine Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen über den Weg eines Billigkeitserlasses der Steuerzahlung nach §§ 163, 227 Abgabenordnung („AO“) ermöglicht.

Location: